BlitzDoc · Recht & Datenschutz · Verträge im Konto

Zweckbestimmung und Grenzen

Version 2026-10-17.1 · Stand 17. Oktober 2026

Wofür BlitzDoc bestimmt ist

BlitzDoc unterstützt medizinisches Fachpersonal in Schweizer Praxen bei der Dokumentation bereits mitgeteilter Informationen. Gespräch, Diktat und bereitgestellte Angaben werden verschriftlicht und sprachlich strukturiert. Das Ergebnis sind bearbeitbare Entwürfe für Krankengeschichte und Korrespondenz.

Was BlitzDoc nicht tut

BlitzDoc ist nicht zur Diagnosefindung, Therapieentscheidung, Überwachung oder Vorhersage von Erkrankungen bestimmt. Die Entwürfe geben ärztlich benannte Diagnosen, Arbeitsdiagnosen und Behandlungsentscheide bedeutungsgleich wieder; ärztliche Unsicherheit bleibt erhalten. Aus Symptomen, Befunden, Verlauf oder Medikation werden keine neuen Diagnosen, diagnostischen Unterformen, Indikationen oder Therapieempfehlungen abgeleitet. Tarifvorschläge dienen nur der administrativen Abrechnung bereits dokumentierter Leistungen; Dokumentvorschläge knüpfen an dokumentierte Vorhaben an.

Ärztliche Prüfung

Fehlzuordnungen, Auslassungen und unzutreffende Ergänzungen sind trotzdem möglich. Die behandelnde Person prüft jeden Entwurf vollständig, insbesondere Zuordnung, Diagnosen, Medikamente, Dosierungen und Massnahmen, und gibt ihn im eigenen Praxissystem frei. Hinweise, Zähler und Quellenverknüpfungen bestätigen weder Richtigkeit noch Vollständigkeit.

Regulatorische Einordnung

Die medizinprodukterechtliche Einordnung richtet sich nach dieser Zweckbestimmung und dem tatsächlichen Funktionsumfang. Wir beanspruchen weder eine behördliche Bestätigung noch pauschal «kein Medizinprodukt».