BlitzDoc · Recht & Datenschutz · Verträge im Konto

Nutzungsbedingungen

Version 2026-10-17.1 · Stand 17. Oktober 2026

1. Anbieter, Geltung und Vertragsschluss

Anbieter ist Ayhan Ozan Özdemir, Einzelunternehmen (BlitzDoc), Jurastrasse 1, 5507 Mellingen, info@blitzdoc.ch. BlitzDoc richtet sich an Arztpraxen und medizinisches Fachpersonal in der Schweiz. Vertragsbestandteile sind diese Nutzungsbedingungen und der Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV) mit seinen Anhängen; bei Widersprüchen geht der AVV vor. Eine individuelle Offerte oder Pilotvereinbarung geht diesen Bedingungen vor.

Die Registrierung eröffnet ein Konto, aber kein kostenpflichtiges Abo. Vor der ersten Bearbeitung von Patientendaten nimmt die Praxis diese Bedingungen und den AVV im Konto an; wer für eine Praxis annimmt, bestätigt, sie vertreten zu dürfen. Wir speichern dazu Version, Prüfsumme, Zeitpunkt und IP-Adresse; alle Unterlagen können Sie herunterladen.

2. Leistung und ärztliche Prüfung

BlitzDoc erstellt aus Gespräch, Diktat und bereitgestellten Angaben Dokumentationsentwürfe. Die Entwürfe geben ärztlich benannte Diagnosen und Behandlungsentscheide bedeutungsgleich wieder; eigene Diagnosen, Unterformen, Indikationen oder Therapieempfehlungen leitet BlitzDoc nicht ab (siehe Zweckbestimmung). Entwürfe können Fehler enthalten. Die behandelnde Person prüft jeden Entwurf vollständig, bevor sie ihn verwendet, insbesondere Patientenzuordnung, Diagnosen, Medikamente und Dosierungen. BlitzDoc ersetzt keine ärztliche Beurteilung und ist keine Notfall- oder Überwachungslösung.

3. Pflichten der Praxis

4. Testphase und Pilot

14 Tage kostenlos ab Registrierung, ohne Karte und mit einer im Produkt angezeigten Nutzungsgrenze. Danach ist neue Verarbeitung nur mit Abo möglich; Export und Datenschutzanfragen bleiben zugänglich. Es gibt keinen automatischen Wechsel in ein kostenpflichtiges Abo. Bestehende Konten ohne Abo, die vor dem 24. September 2026 oder ohne Registrierungsdatum eröffnet wurden, erhalten einmalig 14 kostenlose Übergangstage ab dem ersten Zugriff nach Annahme dieser Unterlagen. Ein individueller Pilot ist einen Monat kostenlos; Folgekonditionen gelten nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Eine Nennung als Referenz braucht Ihre schriftliche Zustimmung.

5. Preis, Bestellung und Zahlung

6. Kündigung, Zahlungsverzug und Erstattung

Das Monatsabo läuft ohne Mindestlaufzeit und ohne Kündigungsfrist. Sie können Ihr Abonnement jederzeit im Konto online über «Abo kündigen» kündigen, auch per E-Mail. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden monatlichen Abrechnungszeitraums wirksam (bei Zahlung per Rechnung: Kalendermonat); bis dahin bleibt der Zugang bestehen. Bereits entstandene Forderungen bleiben zahlbar. Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

Ist eine Rechnung nach 30 Tagen nicht bezahlt, erinnern wir per E-Mail und setzen eine Nachfrist von zehn Tagen. Danach wird die Verarbeitung gesperrt; Export, Löschung, Kündigung und Rechnungen bleiben zugänglich. Es gibt keine Mahn- oder Inkassogebühren.

Ein Widerrufsrecht besteht für die berufliche Nutzung nicht. Fehl- oder Doppelzahlungen erstatten wir. Beendet der Anbieter den Vertrag aus Gründen, die er zu vertreten hat, erstattet er vorausbezahlte, nicht erbrachte Leistungen anteilig.

7. Änderungen, Support und Vertragsende

Preisänderungen kündigen wir mindestens zwei Monate im Voraus in Textform an; Sie können auf den Änderungszeitpunkt kündigen. Diese Ankündigungsfrist gilt für BlitzDoc, nicht für Ihre Kündigung nach Ziffer 6. Neue Unterauftragsbearbeiter kündigen wir mindestens 30 Tage vorher an; Sie können nach AVV widersprechen. Wesentliche Vertragsänderungen gelten erst nach Ihrer erneuten Annahme.

Support per E-Mail an info@blitzdoc.ch an Arbeitstagen, ohne zugesicherte Verfügbarkeit oder Reaktionszeit. Nach Vertragsende können Sie Ihre Daten 30 Tage exportieren; danach werden sie nach AVV gelöscht.

8. Haftung und Recht

Die Haftung des Anbieters ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und Betriebsunterbruch sowie für Hilfspersonen (Art. 101 OR); das gilt auch für Testphase und Pilot. Ist ein Ausschluss unzulässig, ist die Haftung auf die in den zwölf Monaten vor dem Schadenereignis bezahlten Entgelte begrenzt. Vorbehalten bleiben Absicht und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner Hilfspersonen sowie zwingende Ansprüche, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und Persönlichkeit (Art. 100 und 101 OR). Pflichten aus DSG, Berufsgeheimnis und AVV bleiben unberührt.

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Geschäfts- bzw. Wohnsitz des Anbieters, vorbehältlich zwingender Gerichtsstände. Rechte an Ihren Daten bleiben bei den Berechtigten.