Subprozessorenliste

Anhang zum Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA) — vertraulich

🔒 Die detaillierte Subprozessorenliste ist Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV/DPA) und wird nach Unterzeichnung vertraulich an die jeweilige Praxis übermittelt. Sie ist nicht Teil der öffentlichen Dokumentation.

Warum nicht öffentlich?

Die konkrete Auswahl technischer Auftragsbearbeiter (Cloud-Regionen, KI-Provider, Speech-to-Text-Dienste) gehört zu den vertraulichen Geschäftsinformationen. Schweizer Praxen erhalten die Liste mit allen Anbietern, Verarbeitungsregionen, Datenkategorien und Schutzmassnahmen als Anhang zum AVV. Änderungen werden mit mindestens 30 Tagen Vorlauf an Vertragspartner kommuniziert (Widerspruchsrecht aus berechtigten Datenschutzgründen).

Was Sie öffentlich nachvollziehen können

Wie erhalte ich die vollständige Liste?

Im Rahmen des Onboardings erhalten Praxen den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA) inklusive der vollständigen Subprozessorenliste. Bei rechtlich bindendem Interesse (z.B. eigene Datenschutz-Folgenabschätzung der Praxis) kann die Liste auch vor Vertragsschluss unter NDA angefordert werden:

Datenschutz / AVV
E-Mail: info@blitzdoc.ch
Betreff: „Subprozessorenliste — AVV-Onboarding"

Verwandte Dokumente

Version 3.0 (Public Stub) — Stand 25. Mai 2026. Die detaillierte Liste (intern) folgt dem AVV-Versionsverlauf.