Subprozessorenliste
Anhang zum Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA) — vertraulich
Warum nicht öffentlich?
Die konkrete Auswahl technischer Auftragsbearbeiter (Cloud-Regionen, KI-Provider, Speech-to-Text-Dienste) gehört zu den vertraulichen Geschäftsinformationen. Schweizer Praxen erhalten die Liste mit allen Anbietern, Verarbeitungsregionen, Datenkategorien und Schutzmassnahmen als Anhang zum AVV. Änderungen werden mit mindestens 30 Tagen Vorlauf an Vertragspartner kommuniziert (Widerspruchsrecht aus berechtigten Datenschutzgründen).
Kategorien von Auftragsbearbeitern (Art. 19 Abs. 2 revDSG)
| Kategorie | Zweck | Datenkategorien | Verarbeitungsstandort |
|---|---|---|---|
| Cloud-Infrastruktur | Hosting, Speicherung (verschlüsselt), Authentifizierung, Audit | Alle Daten | Schweiz (Zürich) |
| Speech-to-Text-Dienstleister | Transkription der Audioaufnahmen | Audio, Transkripte | Schweiz und USA* |
| KI-Textverarbeitung | Erstellung der Dokumentationsentwürfe | Transkripte, Stichworte | Schweiz / EU |
| E-Mail-Versand | System-E-Mails (Konto, Einladungen) | Kontaktdaten | Schweiz |
* Der eingesetzte US-Dienstleister ist nach dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework (DPF) zertifiziert; ergänzend bestehen vertragliche Garantien nach Art. 16 ff. revDSG. Transkriptionsdaten werden beim Dienstleister unmittelbar nach der Verarbeitung gelöscht.
Was Sie öffentlich nachvollziehen können
- Speicherung in der Schweiz: Authentifizierung, Encounter-Speicherung und Audit-Logs laufen auf Schweizer Cloud-Infrastruktur; die KI-Textverarbeitung erfolgt in geschützten Schweizer und EU-Verarbeitungszonen.
- Vertragliche Schutzmassnahmen: AVV/DPA mit jedem Auftragsbearbeiter, vertragliche Lösch- und Vertraulichkeitspflichten, TLS- und AES-Verschlüsselung, kurze Log-Aufbewahrung.
- Kein KI-Training durch BlitzDoc: BlitzDoc verwendet Ihre Eingaben und Ausgaben nicht zum Training von KI-Modellen. Transkriptionsdaten werden bei den Auftragsbearbeitern unmittelbar nach der Verarbeitung gelöscht.
- Hilfspersonenqualifikation: Sämtliche Auftragsbearbeiter sind vertraglich als Hilfspersonen im Sinne von Art. 321 Ziff. 1 StGB gebunden und unterliegen vertraglichen Vertraulichkeitspflichten, die auch nach Vertragsende fortbestehen.
Eine vollständige, namentliche Liste der Subunternehmer stellen wir unseren Kunden im Rahmen des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) zur Verfügung.
Wie erhalte ich die vollständige Liste?
Im Rahmen des Onboardings erhalten Praxen den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA) inklusive der vollständigen Subprozessorenliste. Bei berechtigtem Interesse (z.B. eigene Datenschutz-Folgenabschätzung der Praxis) kann die Liste auch vor Vertragsschluss unter NDA angefordert werden:
Verwandte Dokumente
Version 3.2 — Stand 5. Juli 2026. Die detaillierte Liste (intern) folgt dem AVV-Versionsverlauf.