BlitzDoc · Recht & Datenschutz · Verträge im Konto

Unterauftragsbearbeiter

Version 2026-10-17.1 · Stand 17. Oktober 2026

Überblick

Diese Dienstleisterkategorien bearbeiten für BlitzDoc Daten:

Übermittlung ins Ausland

Bekanntgabe ins Ausland (Art. 16 und Art. 19 Abs. 4 DSG): Die KI-Text- und Sprachverarbeitung erfolgt ausschliesslich in der Schweiz und in der Europäischen Union (EU); für die EU und den EWR hat der Bundesrat einen angemessenen Datenschutz festgestellt (Art. 16 Abs. 1 DSG, Anhang 1 DSV). Entfällt eine erforderliche Garantie, stoppen wir die betroffene Übermittlung.

Zahlungen

TWINT und die beteiligten Banken bearbeiten Zahlungsangaben in eigener Verantwortung; sie erhalten keine Patientendaten und sind keine Unterauftragsbearbeiter.

Änderungen

Die Übersicht der genehmigten Dienstleisterkategorien, Aufgaben und Regionen ist Anhang 2 des AVV und steht im Konto unter «Recht & Datenschutz» vor der Annahme bereit. Wesentliche Änderungen der Unterauftragsbearbeitung kündigen wir mindestens 30 Tage vorher an; bei einem begründeten Widerspruch suchen wir eine Alternative oder ermöglichen die Beendigung der betroffenen Leistung.