Zusatz zum FMH-Patientenformular
Version 2026-10-17.1 · Stand 17. Oktober 2026
Kurz-Einwilligung für Gesprächsaufnahme und KI-Dokumentation mit BlitzDoc (angelehnt an das FMH-Patientenformular, ohne Genehmigung oder Empfehlung durch die FMH).
*Hinweis für die Praxis: Eine **mündliche Zustimmung** vor der Aufnahme genügt gesetzlich vollkommen und wird beim Klick auf «Aufnahme starten» in BlitzDoc automatisch mit Zeitstempel dokumentiert. Dieses Kurzformular ist nur für Praxen gedacht, die optional eine schriftliche Einwilligung im Patientendossier ablegen möchten.*
Einwilligung
□ **Ja, ich bin einverstanden**, dass unser Konsultationsgespräch zur medizinischen Dokumentation aufgenommen und mit BlitzDoc durch KI in Text umgewandelt wird (Bearbeitung ausschliesslich in der Schweiz und in der Europäischen Union nach Anhang 1 DSV, kein KI-Training). Nur für diesen Zweck entbinde ich die Praxis und ihre Hilfspersonen vom Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB). Ich kann meine Zustimmung jederzeit ohne Nachteil mündlich oder schriftlich widerrufen; ohne Zustimmung wird im Stichwort-Modus ohne Aufnahme dokumentiert.
Name Patientin / Patient: ____________________________________
Datum: _________________ Unterschrift (optional, mündliche Zustimmung genügt): _________________
Kurzinfo für Patientinnen und Patienten: KI-gestützte Dokumentation
Damit mehr Zeit für das persönliche Gespräch bleibt, unterstützt **BlitzDoc** unsere Praxis bei der Dokumentation:
- **Zweck & ärztliche Prüfung:** Mit Ihrem Einverständnis nehmen wir das Gespräch auf und lassen daraus mit KI einen Textentwurf für Ihre Krankengeschichte erstellen. Alle medizinischen Entscheide trifft Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.
- **Schweizer Datenschutz & Berufsgeheimnis:** Die Aufnahme wird verschlüsselt in der **Schweiz** gespeichert; die KI-Sprach- und Textverarbeitung erfolgt ausschliesslich in der **Schweiz und in der Europäischen Union (EU, Anhang 1 DSV)** — ohne KI-Modelltraining. Nur für diese Dokumentation entbinden Sie unsere Praxis und ihre beauftragten Hilfspersonen vom Berufsgeheimnis (Art. 321 Ziff. 2 StGB). Bei BlitzDoc ist die Löschung der Aufnahme je nach Einstellung unserer Praxis beim Speichern der Notiz oder nach 7, 30 oder 90 Tagen vorgesehen (technische Verzögerungen möglich).
- **Freiwillig & jederzeit widerrufbar:** Die Aufnahme ist freiwillig. Sie können ohne Nachteil für Ihre Behandlung ablehnen oder Ihre Zustimmung jederzeit mündlich oder schriftlich widerrufen — dann dokumentieren wir klassisch im **Stichwort-Modus** ohne Aufnahme.
Ausführliche Datenschutzhinweise: https://www.blitzdoc.ch/legal/datenschutz.html · Kontakt: info@blitzdoc.ch