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Patienteneinwilligung

Vorlage für Arztpraxen — Einsatz von BlitzDoc zur medizinischen Dokumentation. Eine A4-Seite; einmal unterschrieben gilt sie auf Wunsch auch für künftige Konsultationen bis auf Widerruf. Rechtlich genügt die mündliche Einwilligung (Art. 179ter StGB); die schriftliche Form ist der stärkere Nachweis.

Ausdrucken (Button oder Ctrl+P), Praxisangaben eintragen, im Patientendossier ablegen; in der Krankengeschichte eine Zeile vermerken: «Schriftliche Einwilligung KI-Dokumentation vom [Datum] liegt vor.»

Dazu passend: Aushang für das Wartezimmer (Information nach Art. 19 ff. nDSG, A4).

Einwilligung zur KI-gestützten Dokumentation (BlitzDoc)

Information nach Art. 19 nDSG und Einwilligung zur Gesprächsaufnahme nach Art. 179ter StGB

 
Praxis (Name, Adresse)
 
Verantwortliche Ärztin / verantwortlicher Arzt
 
Patient/in: Name, Vorname
 
Geburtsdatum

1. Worum es geht

Unsere Praxis nutzt die Software BlitzDoc, die das Arztgespräch aufnehmen und daraus einen Entwurf des Eintrags in Ihre Krankengeschichte erstellen kann. Ihre Ärztin / Ihr Arzt prüft und verantwortet jeden Eintrag persönlich — die Software entscheidet nichts und ersetzt keine ärztliche Beurteilung.

2. Welche Daten verarbeitet werden

  • Gesprächsaufnahme oder Diktat der Konsultation, daraus erstelltes Transkript und der Dokumentationsentwurf
  • Medizinische Angaben aus dem Gespräch sowie Name, Geburtsdatum oder Fallkontext, soweit von der Praxis eingegeben (keine automatische Pseudonymisierung)

3. Schutz Ihrer Daten

  • Verschlüsselte Übertragung und Speicherung in der Schweiz (Rechenzentrum Region Zürich). Es gelten das Arztgeheimnis und das Schweizer Datenschutzrecht (nDSG).
  • Die Tonaufnahme wird nach dem Speichern des Eintrags gelöscht, spätestens nach 90 Tagen; Entwurf und Transkript bleiben unter Kontrolle der Praxis.
  • Für die Umwandlung von Sprache in Text und die Texterstellung werden spezialisierte Dienste in Europa bzw. in den USA beigezogen (dort mit anerkanntem Datenschutz-Rahmenwerk). Sie sind vertraglich zu Vertraulichkeit verpflichtet und dürfen die Daten nicht für eigene Zwecke und nicht für KI-Training verwenden; Transkriptionsdaten werden dort auf Anweisung unmittelbar nach der Verarbeitung gelöscht.
  • Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung und Löschung können Sie jederzeit bei der Praxis verlangen.

4. Freiwilligkeit und Widerruf

  • Die Einwilligung ist freiwillig. Sie können ablehnen oder jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen — ohne jeden Nachteil für Ihre Behandlung. Dann dokumentiert die Praxis wie bisher von Hand.
  • Begleitpersonen (Angehörige, Dolmetschende) im Gespräch müssen der Aufnahme ebenfalls zustimmen.

5. Einwilligung

Ich habe die Informationen gelesen und verstanden. Ich willige ein, dass meine Konsultationsgespräche in dieser Praxis zum Zweck der Dokumentation aufgenommen und wie oben beschrieben bearbeitet werden:

Ort, Datum
Unterschrift Patient/in bzw. gesetzliche Vertretung (Name in Blockschrift)
Begleitperson (falls anwesend): Name, Unterschrift

Widerruf jederzeit mündlich oder schriftlich bei der Praxis; die Praxis vermerkt Datum und Widerruf in der Krankengeschichte. Kontakt Praxis:  
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung: blitzdoc.ch/legal/datenschutz.html · Aushang: blitzdoc.ch/legal/aushang-ki-dokumentation.html